Allgemeine Prüfungsbedingungen

 

Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV i.d.j.g.F. bzw. Prüfungsordnung für Einzelleistung des ÖJGV i.d.j.g.F..

 

Nennungen sind spätestens bis zum angegebenen Nennungs- und Einzahlungsschluss - wenn nicht anders angegeben - an die Geschäftstelle über unser Onlineformular zu richten.

Mit Vorstandsbeschluss des ÖJGV vom 08.02.2019  muss für die Teilnahme an Prüfungen eine verfügbare ÖHZB-Nummer vorliegen.

 

Wenn nicht anders angegeben, sind die Nenngebühren bis zum angegebenen Einzahlungsschluss (am Konto einlangend) an die angegebene Zahlstelle einzuzahlen. Wird das Nenngeld nicht zeitgerecht überwiesen, kann die Nennung nicht berücksichtigt werden.

Bei Verhinderung wird lt. Prüfungsordnung das Nenngeld nicht rückerstattet (Nenngeld = Reugeld).

 

Hunde, für die kein gültiges Impfpass (Internationaler Impfpass) gegen Tollwut vorgewiesen werden kann, sind zu den Prüfungen gemäß PO nicht zugelassen (auf korrekte Ausfüllung der Impfkarte achten!).

 

Was Mitzubringen ist siehe Prüfungsausschreibung.

 

Wir ersuchen die Hundeführer, zu den Prüfungen in zweckmäßiger jagdlicher Kleidung anzutreten. 

Die Prüfungsleitung übernimmt für Schadenersatzansprüche keine Haftung. Sollte ein Hundeführer nicht im Besitz einer gültigen Jagdkarte für das jeweilige Bundesland sein, hat er dies vor der Prüfung der Prüfungsleitung bekannt zu geben.

Jagdhundeprüfungsverein Mistelbach 0